Antwort 22.08.2024 von Andreas Eifler MLPD
Wissenschaft, Ausbildung und Studium werden in den Dienst für die ganze Gesellschaft gestellt und nicht länger auf die Erzielung von Maximalprofiten ausgerichtet.
Wissenschaft, Ausbildung und Studium werden in den Dienst für die ganze Gesellschaft gestellt und nicht länger auf die Erzielung von Maximalprofiten ausgerichtet.

Da es sich um eine Ausnahmeregelung handeln würde, kann dafür kein Bundesgesetz geändert werden. Ausnahmefälle werden nicht in Bundesgesetzen aufgenommen. Als Ausnahmeregelungen sind im Gesetz nur für Notstände, wie zum Beispiel Terrorismus oder Katastrophenfälle vorgesehen.
Ich persönlich plane mein Studium zeitnah abzuschließen, auch wenn es neben dem parlamentarischen Alltag in einer schwierigen Regierung und als Mutter eines Kleinkinds eine Herausforderung ist
Die von Ihnen angesprochen Änderung bedarf einer Änderung der Verordnung. Das Verfahren zur Änderung ist im Gange.