Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Sabine Leidig
Antwort 25.03.2015 von Sabine Leidig Die Linke

(...) Auch wir diskutieren in der Bundestagsfraktion über die Frage von Normenkontrollklagen und der Verfassungskonformität der geplanten Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP). Zur Zeit gibt es für die BT-Fraktion jedoch keinen konkreten Klagegrund, da der CETA-Vertragstext in seiner abschließenden Form noch nicht in offizieller Übersetzung durch die EU-Kommission an die Mitgliedsländer weitergeleitet wurde und das Ratifikationsverfahren noch gar nicht begonnen hat. Sie wissen auch, dass bei TTIP die Verhandlungen in einem noch früherem Stadium sind. (...)

Portrait von Gregor Gysi
Antwort 18.03.2015 von Gregor Gysi Die Linke

(...) Zunächst haben Sie Recht, dass ein Normenkontrollverfahren nach dem Grundgesetz zurzeit nicht möglich ist, weil mindestens 25% der Abgeordneten dafür benötigt werden. (...) Weil wir glauben, dass das Prinzip der Opposition im Grundgesetz wichtiger ist als die Regelung mit den 25%, haben wir eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht erhoben. (...)

Portrait von Sascha Raabe
Antwort 18.03.2015 von Sascha Raabe SPD

(...) Trotzdem ist es verfrüht, jetzt ein (verfassungs-)gerichtliches Vorgehen gegen TTIP oder Teile davon zu prüfen. (...) Erst wenn der Vertragstext komplett ausverhandelt vorliegt, es im Ratifikationsprozess keine Änderungen mehr gegeben hat und wir dann wissen, ob es z.B. solche Schiedsgerichte am Ende gibt und wie sie konkret ausgestaltet werden sollen, macht die Prüfung eines wie auch immer gearteten Klageverfahrens Sinn. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort 13.03.2015 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr Riemer.

Nein, nach meiner Kenntnis hat die grüne Fraktion noch nicht mit einer Normenkontrollklage gegen TTIP beschäftigt.

Thomas Stritzl MdB
Antwort 05.05.2015 von Thomas Stritzl CDU

(...) Alle anderen, insbesondere aber private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen. (...) Diese Unterscheidung ist nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Gründen der IT-Sicherheit als auch aus Gründen der Verhinderung anonymer Kriminalität im Internet sinnvoll. (...)