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(...) am 15. April hat Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht uSpeicherpflicht und einer Höchstspeicherfristehrsdaten vorgelegt. (...)
(...) Wir müssen sehr genau zwischen einer möglichst effektiven Bekämpfung von Schwerstkriminalität einerseits und einer möglichst geringen Beeinträchtigung der Privatsphäre der Bürger abwägen. Beides sind sehr hohe Güter, die in einem sehr engen Zusammenhang stehen: Eine umfassende Kriminalitätsbekämpfung ohne Rücksicht auf die Grundrechte der Bürger, führt zu einer faktischen Abschaffung der Privatsphäre und der persönlichen Freiheit. (...)
(...) In der Vergangenheit wurden die Rundfunkgebühren auf der Grundlage der vorhandenen Empfangsgeräte erhoben. Während das früher sehr einfach war - entweder gab es einen Fernseher und/oder ein Radiogerät - ist der Empfang von Radio und Fernsehen heute mit Computern, Handys und vielen anderen Geräten möglich. (...)
(...) Es ist aber durchaus möglich, dass ich einem Gesetzesentwurf, der den veröffentlichten Leitlinien entspricht, schweren Herzens zustimmen werde. (...) Die von Bundesjustizminister Maas vorgelegten Leitlinien sind deutlich enger gefasst als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. (...) Wir sind uns sicher, dass am Ende ein ausgewogener Kompromiss stehen wird. (...)
(...) Die Wiedereinführung der Speicherung von Verbindungsdaten ist alternativlos. Erfahrene Praktiker aus den Ermittlungsbehörden sowie die meisten Innenminister der Länder weisen uns auf die Notwendigkeit der Speicherung von Verbindungsdaten hin. (...)