(...) Falls Ihr Sohn die Bedingungen nicht erfüllt, dass er oben genannte staatliche Hilfen in Anspruch nehmen kann, gibt es als letzte Möglichkeit noch Studienkredite. Zu zinsgünstigen Konditionen kann Ihr Sohn über die KfW einen Kredit erhalten, den er nach Abschluss seines Studiums – wenn er dann verdient – wieder zurückzahlen kann. (...)
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(...) Ihre grundsätzliche Position zur Heimunterbringung kann ich nicht teilen, für viele Kinder und Jugendliche ist die Heimunterbringung die einzige Möglichkeit um ihnen aus zum Teil ausweglosen Situationen zu helfen. Viele Jugendliche brauchen auch zusätzlich Betreuung und Hilfe, die ihnen in solchen Heimen angeboten werden können, aus diesem Grund möchte DIE LINKE mithelfen, dass weiterhin eine bestmögliche Ausstattung dieser Einrichtungen abgesichert werden kann. (...)
(...) Ich weiß, dass die steigenden Energiekosten – sei es Strom, Gas oder das Benzin – inzwischen zu einer sehr großen Belastung für die Haushalte in Deutschland geworden sind. In der vergangenen Woche haben wir hierzu eine große Debatte im Deutschen Bundestag geführt, zu der ich auch eine Rede gehalten habe. (...)
(...) der Gesetzgeber hat mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge begründen. Es ist nicht üblich, dass parallel zu der Verabschiedung des Gesetzes eine Begleitforschung in Auftrag gegeben wird. (...)
(...) die Vergabe einer wissenschaftlichen Untersuchung zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird derzeit vorbereitet. Sie wird bald in Auftrag geben werden können. (...)
(...) voraussichtlich noch diese Woche wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten. Dieser Entwurf sieht ein ausdrückliches Vorrang- und Beschleunigungsgebot für bestimmte Kindschaftssachen – insbesondere für Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes und das Umgangsrecht betreffen – vor. Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gilt in jeder Lage und allen Instanzen des Verfahrens. (...)