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Portrait von Gotthard Elsner
Antwort 25.01.2008 von Gotthard Elsner FREIE WÄHLER

Guten Abend Herr Hinrichs.

Ich habe schon einmal den Versuch gestartet, die wesentlichen Unterschiede aufzuzeigen. Hier noch einmal in einer Aufzählung:

Portrait von Lydia Fischer
Antwort 30.01.2008 von Lydia Fischer CDU

(...) Der Warnschussarrest ist ein zusätzliches Mittel welches dem Jugendrichter anhandgegeben werden soll. (...) Diese Ungereimtheiten können vermieden werden, wenn der Jugendrichter - und nur dieser - bei Strafaussetzung zur Bewährung einer Jugendstrafe als erzieherisches Mittel einen Warnschussarrest in geeigneten Fällen und zur Einwirkung auf den Täter verhängen kann. (...)

Portrait von Bernd Christiansen
Antwort 26.01.2008 von Bernd Christiansen Die Linke

(...) Im Lichte dieses Beispiels und annähernd vergleichbar, sehe ich die in den Medien verkürzt publizierten und von Ihnen angesprochenen und bemängelte Strafbeimessung im Jugendstrafrecht. Würden also die, die für die Urteile Verantwortlichen sich öffentlich erklären, so wären diese Entscheidungen oftmals wohl weitgehend für viele Menschen nachvollziehbar. (...)