
(...) Zum Schutz der Verbraucher haben wir des Weiteren mit der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetz vom 1. Mai 2008 einen weiteren Schritt in die richtige Richtung getan. (...)
(...) Zum Schutz der Verbraucher haben wir des Weiteren mit der Verabschiedung des Verbraucherinformationsgesetz vom 1. Mai 2008 einen weiteren Schritt in die richtige Richtung getan. (...)
(...) Darüber hinaus wird durch Formblätter kontrolliert, ob die Eigentümer ihre diesbezüglichen Pflichten einhalten. Die Formblätter werden von den Bezirksbevollmächtigten eingefordert. Sollten diese nicht fristgerecht eingehen, melden die Bezirksbevollmächtigten dies unverzüglich der zuständigen Behörde. (...)
(...) Die Verwendung von Azofarbstoffen in Lebensmitteln stellt ein unnötiges Risiko dar, das ich entschieden ablehne. Trotz mehrerer Forschungsberichte, die einen krebserregenden und Allergie auslösenden Effekt belegen, hatte die Europäische Lebenmittelbehörde EFSA aber ein Verbot ausgeschlossen. (...)
(...) Grundsätzlich wird die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen, zu welchen die Azofarbstoffe zählen, auf EU-Ebene geregelt. Das EU-Parlament verabschiedete im Sommer 2008 eine umfangreiche Neureglung zur beNeureglungrong>Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen. Für die Azofarbstoffe entschied das EU-Parlament, dass bis Januar 2010 alle Lebensmittel mit diesen problematischen Farbstoffen den Aufdruck "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" tragen müssen. (...)
(...) Die Verwendung von Lebensmittel-Zusatzstoffen, also auch Farbstoffen, ist im Zutatenverzeichnis anzugeben, somit haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, auf den Verzehr entsprechender Lebensmittel zu verzichten, wenn sie eine Aufnahme der betreffenden Stoffe meiden möchten. Im Rahmen der Risikokommunikation hat das BfR eine entsprechende Information auf seiner Website veröffentlicht. (...)