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(...) Ein Beispiel: Cannabishaltige Arzneimittel können schwerkranken Menschen helfen. Aus genau diesem Grund hat diese Bundesregierung erstmals die Zulassung von Cannabis als Fertigarzneimittel als eine weitere Therapieoption für einen begrenzten Kreis schwerkranker Patienten ermöglicht. (...)



(...) Wir werden uns im Bundestag mit genau dieser Frage, der aktiven Sterbehilfe sehr eingehend beschäftigen, denn darauf wieweit Dritte (nicht man selbst) gehen dürfen, was wir zulassen dürfen, gibt es keine einfache Antwort. Aktuell ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland auf jeden Fall verboten. Was Sie schon jetzt dürfen ist, in einer Patientenverfügung festlegen, was Sie an aktiver Hilfe gestatten wollen und was eben nicht. (...)

(...) Mein Mann und ich kaufen einen großen Teil der Lebensmittel für unsere Familie im Bioladen, weil wir beide gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnen. (...)