
Eine solche Gesetzesänderung sehe ich derzeit nicht.
Eine solche Gesetzesänderung sehe ich derzeit nicht.
Im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
Die CDU setzt sich politisch und gesellschaftlich dafür ein, die AfD zu "entzaubern" und Wähler für die demokratischen Parteien zurückzugewinnen
Um Sachthemen kann es reell noch nicht gegangen sein, da aufgrund der Sommerpause und den Haushaltsberatungen seit dem Fraktionsvorstandswechsel und dem Einzug von Dr. Alscher in den Landtag noch keine Gelegenheit war, in der Tiefe sachpolitisch miteinander zu diskutieren.