Die Verfassungsfeindlichkeit allein reicht aber nach den hohen Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht aus, um eine Partei verbieten zu können.
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Ich sehe nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente aktuell keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren der AfD
Dass ich momentan einem Antrag nicht zustimme, ist kein Zeichen dafür, dass ich die Bedrohung unserer Demokratie durch die AfD unterschätze.
Wenn ich in den nächsten Bundestag gewählt werde, dann werde den Antrag an das Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD unterstützen.
Ein Verbotsverfahren muss auf belastbaren Fakten und sorgfältig zusammengetragenen Informationen basieren, um vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand zu haben. Ein solches Verfahren unterstütze ich dennoch ausdrücklich.
Die Ablehnung der Westbindung in der NATO, die Abschaffung der Europäischen Union, die Beeinträchtigung der Gleichberechtigung von Mann und Frau und...