
Sehr geehrte Frau Meister,
Sehr geehrte Frau Meister,
(...) die Kritik daran, dass die im Familienleistungsgesetz vorgesehene Kindergelderhöhung nicht bei Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung ankomme, weil sie auf diese Leistungen angerechnet werde, ist inhaltlich verständlich, sie setzt aber m E an der falschen Stelle an, denn für die Grundsicherung gilt das Bedürftigkeitsprinzip. Das Kindergeld wird als Einkommensbestandteil auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. (...)
(...) Unterhaltsleistungen dagegen werden anders berechnet. Sie orientieren sich maßgeblich auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Die dahinterstehende Überlegung ist folgende: Lebt ein Kind in einer Familie mit beiden Elternteilen zusammen, schaffen diese einen gewissen Lebensstandard, der ihrem Einkommen entspricht und von dem auch das Kind profitiert. (...)
(...) Da ich die Kritik ernst nehme, werde ich mittels eines Forschungsvorhabens prüfen lassen, ob eine Änderung des § 1626a BGB sinnvoll ist. (...)
Sehr geehrter Herr Stiefel,
(...) Von der Reform profitieren zahlreiche Väter, die davor keinen Anspruch auf das Sorgerecht hatten, sofern sie mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet waren. Aber auch seitens des Bundesfamilienministeriums wird viel für Väter getan, um ihnen mehr Rechte zu geben und ihnen durch das Elterngeld die Möglichkeit zu bieten, mehr Zeit für die Erziehung des Kindes aufzubringen. (...)