
(...) Es ist ebenfalls nicht richtig, dass durch das BKAG Kompetenzen des Bundes „zum Nachteil der Länder“ ausgebaut würden. Die Länder bleiben weiterhin zuständig. (...)
(...) Es ist ebenfalls nicht richtig, dass durch das BKAG Kompetenzen des Bundes „zum Nachteil der Länder“ ausgebaut würden. Die Länder bleiben weiterhin zuständig. (...)
(...) Die UN-Resolution 1816, die durch die UN-Resolution 1846 um weitere 12 Monate verlängert wurde, ermächtigt die internationale Gemeinschaft dazu, auch in den somalischen Hoheitsgewässern gegen Piraten vorzugehen. (...)
(...) Dass Soldaten Piraten bekämpfen dürfen, die ein Schiff überfallen, ist völlig unstrittig. Aber Soldaten dürfen rein rechtlich gesehen keine Piraten verhaften - beispielsweise während sie ein verdächtiges Schiff durchsuchen. (...)
(...) 3 Satz 5 ist ausdrücklich festgeschrieben, dass all diejenigen Erkenntnisse die aus einer solchen Auskunft resultieren, ausschließlich zum Zweck der Gefahrenabwehr verwendet werden dürfen. Eine Verwendung zu Zwecken der Strafverfolgung ist damit gerade ausgeschlossen. Dem Betroffenen können daher aus seiner Aussage auch keine strafprozessualen Nachteile erwachsen. (...)
Sehr geehrter Herr Gohl,
Ihre Frage ist bereits von meinem Kollegen Edathy beantwortet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB