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Stefan Müller
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Frage von Benjamin P. •

Frage an Stefan Müller von Benjamin P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Müller,

erst einmal Danke für Ihre Antwort und das freundliche Angebot, in Zukunft direkt an sie zu schreiben. Ich ziehe jedoch den offenen, für dritte einsehbaren Kontakt vor, deswegen werde ich auch weiterhin hier fragen.
Zurück zu Ihrer Antwort: Besonders in Bezug auf die Bekämpfung der Piraterie vor Somalia gibt es noch bestimmte Teile Ihrer Antwort die ich nicht nachvollziehen kann.

Im dritten Absatz behaupten Sie, dass die aktuelle Rechtslage ein Problem für unsere Schiffe sei, da diese nicht aktiv eingreifen dürften. Da kam mit die Frage, ob sie das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, UNCLOS kennen, in dem seit 1982 geregelt ist, wie Piraterie in internationales Gewässern zu bekämpfen ist. In Artikel 105 steht explizit: "Jeder Staat kann auf Hoher See oder an jedem anderen Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug oder ein durch Seeräuberei erbeutetes und in der Gewalt von Seeräubern stehendes Schiff oder Luftfahrzeug aufbringen, die Personen an Bord des Schiffes oder Luftfahrzeugs festnehmen und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen. ..." Ich bitte Sie um eine Erläuterung, wo sie das Problem der derzeitigen Rechtslage sehen.

Sie könnten natürlich auch gemeint haben, dass unsere Kriegsschiffe nach geltendem Recht nicht auf somalischem Gebiet eingreifen dürfen, was ich natürlich nicht abstreiten kann. Aber wollen Sie ernsthaft die Souveränität eines Staates in Frage stellen?

Ich bitte um eine Stellungnahme zu den genannten Punkten, um Ihren Standpunkt besser nachvollziehen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Pampel

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Sehr geehrte Herr Pampel,

selbstverständlich stelle ich die Souveränität eines Staates nicht in Frage. Auch nicht in Bezug auf Somalia, dies tun die dortigen regionalen Machthaber leider zur Genüge selbst.

Dass Soldaten Piraten bekämpfen dürfen, die ein Schiff überfallen, ist völlig unstrittig. Aber Soldaten dürfen rein rechtlich gesehen keine Piraten verhaften - beispielsweise während sie ein verdächtiges Schiff durchsuchen. Das sind klassische Polizeiaufgaben - und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern. Natürlich können die Soldaten das Schiff aufbringen und die Mannschaft festhalten.

Die Frage ist aber nun, was mit den Piraten zu tun ist, wenn ihr Schiff aufgebracht wurde? Es wäre sinnlos, sie wieder nach Somalia zu bringen, wo damit zu rechnen wäre, dass sie diesem einträglichen Geschäft auch in Zukunft wieder nachgehen werden. Hier gibt es leider keine einheitliche Linie.

Die Briten übergaben die von ihnen festgenommenen Piraten den Behörden in Kenia, weil sie befürchteten, dass ein britisches Gericht sich für nicht zuständig erklären würde.

Die Amerikaner lösen das Problem im Mittelmeer beispielsweise so, dass sie immer einen Beamten der amerikanischen Küstenwache dabeihaben, der die polizeilichen Aufgaben wahrnimmt.

Angedacht ist auch ein Internationaler Piraten Gerichtshof. Unzweifelhaft muss dieses Problem dringend gelöst werden, nach Möglichkeit einheitlich und auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller, MdB

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