
Antwort ausstehend von Joachim Schultheiß FDP

Es ist kein "Luxus" das Tempelhofer Feld in Gänze unbebaut zu lassen, sondern eine Frage der sozialen Flächengerechtigkeit und unverzichtbar im Klimawandel.
Sehr geehrter Herr Kauertz,
bei vielen Grundstücken in Friedrichshain gilt §34 Baugesetzbuch. Das heißt, die Eigentümer*innen haben Baurecht, welches ihnen der Bezirk nicht verwehren kann.
Das Leben in den eigenen vier Wänden darf kein Privileg der gesellschaftlichen Eliten sein, sondern muss der Mitte der Bevölkerung zugänglich sein.