Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung bleibt abzuwarten.
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Zunächst kann ich Ihren Impuls gut nachvollziehen, denn es ist richtig, zu fragen, warum die gesetzliche Rente weiter fast ausschließlich auf beitragspflichtige Arbeitseinkommen gestützt wird, während hohe Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht weiter herangezogen werden.
Die SPD setzt daher auf strukturelle Reformen für die Zukunft, eine faire Verteilung der Lasten und eine langfristig tragfähige Finanzierung.
Der Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass nach meinem Eindruck der Wahlprüfungsausschuss, nachdem er sich einmal entschieden hatte, den besonders im Fokus stehenden zentralen Wahleinspruch der Partei BSW formal für zulässig zu erachten (was durchaus umstritten war), die vorgebrachten Beschwerdepunkte in der Sache nicht hinlänglich sorgfältig im Detail geprüft hat. Umgekehrt haben mich auch die von der Partei BSW vorgetragenen Argumente für sich genommen nicht davon überzeugen können, dass der Einspruch tatsächlich in der Sache begründet ist.
Wichtig ist zugleich: Innerhalb der EU gibt es Koordinierungsregeln der Sozialversicherung. So werden Renten aus den jeweiligen Ländern je nach Einzahlung getrennt berechnet, in der Gesamtbiographie jedoch gemeinsam berücksichtigt. Über die EU hinaus hat Deutschland auch mit weiteren Ländern entsprechende Koordinierungsvereinbarungen und Sozialversicherungsabkommen. Je nach Land wäre dies im Details zu prüfen.