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Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

Sie müssen selbst aktiv werden und die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung. Hierfür ist Voraussetzung, dass an mindestens einem Tag im Jahr 2022 die Voraussetzungen vorlagen
Um die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen, haben wir als Fortschrittskoalition drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.