Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Marco Mohrmann CDU

Antwort 13.10.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Antwort 11.10.2022 von Ronja Kemmer CDU
Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

Antwort 05.10.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie müssen selbst aktiv werden und die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Antwort 14.10.2022 von Marco Buschmann FDP
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung. Hierfür ist Voraussetzung, dass an mindestens einem Tag im Jahr 2022 die Voraussetzungen vorlagen