Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Timo K. • 06.10.2022
Antwort von Ronja Kemmer CDU • 11.10.2022 Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Frage von Uta S. • 01.10.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 05.10.2022 Sie müssen selbst aktiv werden und die EPP „über den Umweg Steuererklärung im kommenden Jahr“ geltend machen.
Frage von Andreas W. • 29.09.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 14.10.2022 Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung. Hierfür ist Voraussetzung, dass an mindestens einem Tag im Jahr 2022 die Voraussetzungen vorlagen
Frage von Claudia K. • 06.09.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 28.09.2022 Um die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen, haben wir als Fortschrittskoalition drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
Frage von Vivian F. • 06.09.2022
Antwort von Josip Juratovic SPD • 08.09.2022 Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.
Frage von Stefan L. • 06.09.2022
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP