Antwort 17.06.2025 von Josef Hovenjürgen CDU
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot.
In Nordrhein-Westfalen sind die Straßenausbaubeiträge de facto abgeschafft. Durch ein landeseigenes Förderprogramm werden die Kosten getragen.
