Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die vollständige und endgültige Abschaffung der Beiträge kann nur durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erreicht werden. Die Landesregierung und das zuständige Kommunalministerium haben sich vorgenommen, diese Änderung und damit die Abschaffung der Beiträge vorzunehmen.
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot.
In Nordrhein-Westfalen sind die Straßenausbaubeiträge de facto abgeschafft. Durch ein landeseigenes Förderprogramm werden die Kosten getragen.