Frage von Volker L. • 08.12.2024

Antwort von Thomas Bareiß CDU • 21.05.2025
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Sehr geehrter Herr L.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Dem Bundesverkehrsministerium liegt bisher keine wissenschaftlich belastbare Kosten-Nutzen-Betrachtung vor, die eine Verkürzung der Untersuchungsfristen für Fahrzeuge, die älter als neun Jahre sind, volkswirtschaftlich rechtfertigen würde.
In den Anlagen finden Sie die Zahlen, die Sie interessieren