Eine Beteiligung des Hochschullehrerbunds und des Deutschen Hochschullehrerverbands ist nicht erfolgt, da es sich bei diesen Verbänden nicht um Spitzenorganisationen nach § 118 BBG handelt.
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Antwort 21.03.2024 von Kai Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 21.03.2024 von Kai Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
das Rechtsetzungsvorhaben zielt darauf ab, die Rechtsqualität der Regelungen zur Lehrverpflichtung zu erhöhen (Rechtsverordnungen statt bisher Verwaltungsvorschriften).
Antwort 21.03.2024 von Kai Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Zuständigkeit für die Hochschulen des Bundes ist innerhalb der Bundesregierung nicht zentral verortet, sondern fachspezifisch organisiert.
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU
Antwort 19.02.2024 von Uwe Adler SPD
Mit den gemeinsam entwickelten Vorschlägen können die Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft in Brandenburg deutlich verbessert werden
Antwort 21.09.2023 von Wolfgang Königbauer ÖDP
Rezeptfreie Berufasausübung und Anerkennung der bereits Ausgebildeten. Aufnahmeprüfung egal welcher Abschluss.