Antwort 24.09.2007 von Farid Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) 61 Abgeordnete sind 49,9% aller Bürgerschaftsabgeordneten. 49,9% der Bürgerschaftsabgeordneten können also eine Verfassungsänderung beschließen. (...)
(...) 61 Abgeordnete sind 49,9% aller Bürgerschaftsabgeordneten. 49,9% der Bürgerschaftsabgeordneten können also eine Verfassungsänderung beschließen. (...)