Antwort 20.04.2022 von Simona Koß SPD
Ich habe daher einer Impfpflicht ab 60 Jahren zugestimmt.
Ich habe daher einer Impfpflicht ab 60 Jahren zugestimmt.
Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
Und es steht absolut in den Sternen, wie eine Impfpflicht durchgesetzt und kontrolliert werden kann.
Ihre Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten, weil ich nicht Karl Lauterbach bin.