Antwort 14.05.2024 von Damian Boeselager Volt
Nein, selbstverständlich nicht.
Nein, selbstverständlich nicht.
Die Frage der Verlegung des Sitzes der EU-Delegation von Ramat Gan nach Jerusalem ist komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren.
Nein, Hilfszahlungen sollen an solche Organisationen nicht gezahlt werden
Wichtiger ist dafür Sorge zu tragen, dass Hilfszahlungen gezielt den Menschen in den Empfangsländern zur Gute kommen und dafür zu Sorgen, dass Hilfszahlungen nicht veruntreut werden können
Das hat nicht nur logistische, sondern auch tiefgreifende diplomatische und kulturelle Implikationen und bedarf einer besonders sorgfältigen Abwägung.