
Die Entwicklungen in der AfD sind in der Tat besorgniserregend und es ist richtig, dass der Verfassungsschutz diese Partei ganz besonders beobachtet. Einem Antrag auf Parteiverbot stehe ich aber skeptisch gegenüber.
Die Entwicklungen in der AfD sind in der Tat besorgniserregend und es ist richtig, dass der Verfassungsschutz diese Partei ganz besonders beobachtet. Einem Antrag auf Parteiverbot stehe ich aber skeptisch gegenüber.
Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreter:innen der Partei, deutlich.
Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
wir als CSU und erst recht ich persönlich streben grundsätzlich keine Zusammenarbeit mit der AfD an und werden auch in Zukunft an der sog. Brandmauer zu dieser Partei festhalten.
einige der Gründungsmitglieder waren: Bernd Lucke, Frauke Petry, Alexander Gauland, Martin Renner, Konrad Adam etc.
Von den 18 Gründungsmitgliedern ist fast keiner mehr in der Partei.
Es braucht im Sinne des Grundgesetzes allerdings klare Belege und Beweise, damit das Verbotsverfahren auch erfolgreich sein kann.