Antwort 11.01.2007 von Sebastian Edathy SPD
(...) Genau diese offenkundige Verfassungswidrigkeit habe ich indes bei den jüngst nicht unterzeichneten Gesetzen nicht gesehen: Meiner Ansicht nach hätte der Bundespräsident diese Gesetze ausfertigen müssen. Sie hätten dann, der Verfassung entsprechend und so von ihr vorgesehen, allerdings vom dafür zuständigen Bundesverfassungsgericht auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden können. (...)