Antwort 12.09.2006 von Karsten Sell CDU
Sehr geehrter Herr Schulze,
Sehr geehrter Herr Schulze,
Sehr geehrter Herr Schulze,
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Anfrage, von der man in jedem Falle sagen muß, das sie nur zu berechtigt ist.
Guten Tag Uwe Behrendt,
Auch nach der Wahl gilt: Kein Ausverkauf städtischer Wohnungen. Verkauf von Wohnungen ist kein Sanierungsweg für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
Sehr geehrter Herr Wegner,
Sehr geehrte Frau Renate Scheibe,