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(...) Der ESM ist als dauerhafter Rettungsschirm in der Lage, in Krisenzeiten den Staaten zu helfen, die an den Märkten in Not geraten. Das ist uns wichtig, denn der ESM soll weder Staatsfinanzierung auf Dauer betreiben noch Risiken vergemeinschaften. Er soll, auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, in der Not helfen. (...)
(...) es gibt viele Möglichkeiten, um die Haftung letztlich zu erhöhen. Vor allem, wenn die EZB jetzt Staatsanleihen bei privaten Banken kauft, haften auch die deutschen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu 27 %, falls diese Anleihen an Wert verlieren oder gar wertlos werden. (...)
(...) 3 AEUV nunmehr freiwillige Finanzhilfen zu, die allerdings nicht losgelöst von weiteren Anforderungen und nicht zu beliebigen Zwecken gewährt werden können". Der ESM mag politisch falsch sein und verfassungsrechtlichen Grundsätzen widersprechen, etwa weil die Haftungsgrenze zu unbestimmt geregelt ist. Deshalb habe ich ja auch mit NEIN gestimmt. (...)
(...) Dafür ist das Bundesverfassungsgericht nicht zuständig. (...) Notfalls könnte auch beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden, dass die Regierung verpflichtet wird, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof zu erheben. (...)
(...) Griechenland und die anderen Euro-Länder, also auch Deutschland, müssten ihre Einkommensmillionäre und Vermögenden tatsächlich endlich ordentlich besteuern, denn die oberen Zehntausend tragen kaum noch etwas zur Finanzierung des Gemeinwesens bei. DIE LINKE schlägt darüber hinaus vor, die staatlichen Finanzen durch die Einführung einer europaweiten Vermögensabgabe für Reiche zu verbessern. Die Vorschläge der LINKEN gehen in die Richtung, die auch von Ihnen vorgeschlagen wird. (...)