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Die Überprüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl liegt gemäß Bundeswahlgesetz beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages. Dieser prüft unabhängig, gründlich und rechtsstaatlich, ob die Wahl ordnungsgemäß verlaufen ist oder ob Hinweise vorliegen, die eine Neuauszählung erforderlich machen. Auch das Bundesverfassungsgericht kann in einem weiteren Schritt angerufen werden.
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung überlasse ich den zuständigen Gremien, und kommentiere die Entscheidungsmöglichkeiten nicht vorab.
Bei Zweifeln am Wahlergebnis gibt es klare rechtliche Regelungen und Abläufe, die einzuhalten sind.
Ich warte das Ergebnis der unabhängigen Prüfung ab, um die Fairness des Verfahrens zu sichern und Vertrauen in die Entscheidung zu stärken.