Antwort 16.07.2007 von Dieter Wiefelspütz SPD
(...) Telekommunikationsverbindungsdaten werden nicht verändert und sind bereits jetzt in Kraft. Ändern wird sich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung nur, daß die bislang bei den TK-Anbietern zu Abrechnungszwecken gespeicherten Daten zukünftig auch dann bis zu 6 Monate zu speichern sind, wenn dies zu Abrechnungszwecken nicht mehr erforderlich sein wird (Flat-Rates). (...)