Sehr geehrter Herr Müller,
bitte erlauben Sie mir, auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 20.4.2007 zu verweisen. Ich bin der Ansicht, dass ich meinen Standpunkt dort bereits deutlich formuliert habe.
Sehr geehrter Herr Müller,
bitte erlauben Sie mir, auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 20.4.2007 zu verweisen. Ich bin der Ansicht, dass ich meinen Standpunkt dort bereits deutlich formuliert habe.
(...) Thielemanns wollte verhindern, dass Brüssel zur „Hauptsstadt des Hasses“ wird. Das Verbot wurde damit begründet, dass die Demonstration eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde, da beteiligte Gruppen zu gewalttätigem Verhalten tendierten und massive Reaktionen von muslimischer Seite zu erwarten wären. Zu dieser Demonstration aufgerufen hatten neben dem Verein Pax Europa e.V. (...)
(...) Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit sind hohe Rechtsgüter. Auch in Deutschland kann die Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel gemäß Art. 8, Abs.2 GG eingeschränkt werden. (...)
(...) die Länder sind im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten in ihren Entscheidungen autonom. Der Bund hat also entsprechende Entscheidungen nicht zu überprüfen oder zu bewerten. (...)
Sehr geehrter Herr Sonntag,
vielen Dank für Ihre Frage vom 18.09.2007 bezüglich Zwickaus Kreisfreiheit und anderer Themen auf der Homepage von www.abgeordnetenwatch.de.