(...) Selbstverständlich gibt es auch einen Linksextremismus, der zur Gewalt greift und der bekämpft werden muss. Aber der Bundesverfassungsschutz beschäftigt sich auch mit Herrn Bisky, mit mir und anderen, die noch niemals zur Gewalt gegriffen haben und dies auch nicht tun werden. Er geht also weit über das Feld hinaus, dass Sie stört. (...)
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(...) Das gilt auch für die Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit. Klar ist aber, dass jegliche Maßnahmen auf den Prinzipien des Rechtstaates basieren müssen. An die Schaffung eines Bundessicherheitshauptamtes denkt dabei niemand. (...)
(...) Dies heißt mit anderen Worten: Sollte von dem entsprechenden Gefangenen eine sGefangenenfahr für sein eigenes Leben oder das anderer Gefangener oder Dritter ausgehen, tritt sein Recht auf einen unüberwachten Haftraum zurück. (...)
(...) Die Gesetzestechnik ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu beanstanden. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt der Besonderheiten für den Jugendstrafvollzug an. Dies wurde im Rahmen der bereits durchgeführten Expertenanhörung von den hier vor dem Rechtsausschuss angehörten Experten bestätigt. (...)