Frage von Chris M. • 13.12.2023

Antwort von Dirk Wiese SPD • 03.01.2024
Wie Ihnen auch schon mein Fraktionskollege Michael Roth auf Ihre gleichlautende Frage geantwortet hat, halten wir die geltende Regelung für verfassungsgemäß.
Wie Ihnen auch schon mein Fraktionskollege Michael Roth auf Ihre gleichlautende Frage geantwortet hat, halten wir die geltende Regelung für verfassungsgemäß.
diese Entscheidung muss im Bundestag getroffen werden. Daher möchte ich Sie gerne an meine Kollegin Heike Baehrens verweisen, die für die SPD im Deutschen Bundestag an dieser Thematik arbeitet und Ihnen den aktuellen Stand mitteilen kann.
Für die Union ist der Umgang mit dem ungeborenen Leben besonders sensibel.
Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.