Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.04.2023 von Marco Buschmann FDP
Antwort 07.06.2023 von Hakan Demir SPD
Wenn ich das richtig verstehe, haben Ihre Frau und Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, ohne die ägyptische aufgeben zu müssen.
Antwort ausstehend von Jan Timke Bündnis Deutschland
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Als Freie Demokraten sind wir zur Bundestagswahl angetreten, um das Familienrecht umfassend zu modernisieren. Für das Wechselmodell treten wir seit vielen Jahren ein.
Antwort 03.03.2023 von Wolfgang Fackler CSU
der Familienzuschlag wird in der Berechnung nicht unterteilt in Orts- und Familienzuschlag. Auch der Familienzuschlag wird nicht weiter unterteilt in verheiratet plus Zuschlag für Kinder, sondern es ist ein Betrag, der sich eben vor allem für Verheirate mit Kindern insgesamt erhöht.
Antwort 02.03.2023 von Claudia Köhler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Familien werden nach dem neuen Besoldungsgesetz mit den neuen Orts- und Familienzuschlägen besser gestellt