Antwort 07.06.2024 von Volker Wissing parteilos
Ich stelle mir beispielsweise eine Deutschland-App vor, in der alle Verwaltungsdienstleistungen sowie Gesundheitsdaten zugänglich sind.
Ich stelle mir beispielsweise eine Deutschland-App vor, in der alle Verwaltungsdienstleistungen sowie Gesundheitsdaten zugänglich sind.
Da diese nicht meinen Zuständigkeitsbereich, also das Land Hessen, betrifft, möchte ich Ihnen empfehlen, Ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Landes Rheinland Pfalz vorzutragen und ggf. eine Petition einzureichen.
Am 22. April hat das Kabinett bereits die Eckpunkte des Hessengeldes beschlossen. Es gilt Rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt wurden, wofür das Datum des notariellen Kaufvertrags maßgeblich ist.