
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren.
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren.
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren.
Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat bereits ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vorgelegt. Damit wollen wir eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder fördern.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz haben wir die Situation für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe, aber auch in der Eingliederungshilfe und dem Sozialen Entschädigungsrecht allerdings bereits wesentlich verbessert. Verdienen die betroffenen Unterhaltsverpflichteten im Jahr bis zu 100.000 Euro, sind sie nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.