Antwort 21.11.2023 von Andreas Larem SPD
Es ist nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschen erfolgende Tätigkeit von privaten Seenotretter künftig durch Strafbarkeit erschwert werden soll.
Es ist nicht zutreffend, dass die zur Rettung von Menschen erfolgende Tätigkeit von privaten Seenotretter künftig durch Strafbarkeit erschwert werden soll.
Die in Rede stehenden Mittel gehören zum Etat des Auswärtigen Amtes
Die finanzielle Unterstützung von zivilen Seenotrettungsorganisationen wurde mit dem Bundeshaushalt 2023 im letzten Winter mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP im Deutschen Bundestag beschlossen