
Neben einem Sexkaufverbot muss den Betroffenen von Gewalt, Ausbeutung u. Zwang auch durch dem Ausbau der Ausstiegshilfen+Präventionsprogramme geholfen werden.
Neben einem Sexkaufverbot muss den Betroffenen von Gewalt, Ausbeutung u. Zwang auch durch dem Ausbau der Ausstiegshilfen+Präventionsprogramme geholfen werden.
Vielmehr muss es darum gehen, Sexarbeitende vor Gewalt und Missbrauch zu schützen und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung und anderen sozialen Rechten sicherzustellen. Auf keinen Fall darf die Lösung darin liegen, Sexarbeit mit Menschenhandel oder/und Gewalt gegen Frauen gleichzusetzen.
Menschenhandel muss stärker bekämpft und Zwang unterbunden werden. Prostituierte, die ihrer Tätigkeit selbstbestimmt nachgehen, darf dies nicht verboten werden.
Darum ist es gut, dass wir im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) eine entsprechende Evaluation zur umfassenden Bewertung seiner Auswirkungen vorgesehen haben.
Unser wichtigstes Anliegen ist, Menschenhandel zu verhindern sowie die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Integrität der Sexarbeiter:innen zu wahren.