(...) Die von Ihnen erwähnten Rechtshoheiten befinden sich allerdings nach wie vor vollumfänglich bei der Bundesrepublik Deutschland. Deutschland ist nach wie vor souverän, muß aber solche Regelungen akzeptieren, in die es vorher durch seine Zustimmung zu den EU-Verträgen eingewilligt hat. Dadurch, dass durch den Lissabon-Vertrag das Prinzip der Mehrheitsentscheidung ausgeweitet wird, kann Deutschland natürlich auch überstimmt und gegen die deutsche Position können Verordnungen oder Richtlinien angenommen werden. (...)
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(...) Weder wird durch den Vertrag von Lissabon rechtsstaatliche Ordnung übertragen noch Rechtshoheiten der Bundesrepublik Deutschland aufgegeben. (...)
(...) Der Lissabonner Vertrag hat auch den Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts nicht verändert. Seit dem Maastricht-Urteil übt das Bundesverfassungsgericht seine Rechtssprechung in einem „Kooperationsverhältnis“ zum Europäischen Gerichtshof aus. (...)
Sehr geehrter Herr Walther,
ich bedanke mich für Ihr Interesse und für die Fragen, die Sie an mich gerichtet haben.
(...) Ich kann aber nachvollziehen, dass Sie sich als Arbeiter über eine aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Frühpensionierung eines Forstbeamten ärgern. Auch ich bin für strenge Kontrollen um Einzelfälle auszuschließen, in denen Beamte mit vorgeschobenen Krankheiten versuchen, auf Kosten der Allgemeinheit vorzeitig aus dem Dienst entlassen zu werden. Diese Menschen schaden vor allem der großen Mehrheit von Beamten, die sich mit ihrer ganzen Kraft für die Gesellschaft einsetzen. (...)