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(...) So wie die Planung sich bisher darstellt, findet sie meine Zustimmung allerdings nicht. Neben der oberirdischen Trassenführung muss meiner Meinung nach die Erdverkabelung für unsere gesamte Region einer ernsthafteren Prüfung unterzogen werden. Die pauschale Argumentation, eine unterirdische Trassenführung wäre teurer, teile ich nicht. (...)

(...) Solange nicht erklärt wird, warum die Trasse durch den Schwalm-Eder-Kreis verlaufen soll, wird SuedLink keine Akzeptanz finden. Leider hat TenneT hier bisher schlampig gearbeitet und die Trassen sind zudem überdimensioniert. Auch das Land Hessen hat im Gegensatz zu Niedersachsen keine gesetzlich verankerte Abstandsregelung (400 m zur Bebauung) festgesetzt. (...)

(...) Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz der vorherigen Bundesregierung beschränkt die Rechte der Bürger auf den reinen Klageweg. Die Bürgerinnen und Bürger können als erste und einzige Instanz nur das Bundesverwaltungsgericht anrufen. Eine Bürgerbeteiligung ist demnach schwierig. (...)

(...) Dabei stehen für mich als Parlamentarier die Belange und Wünsche der Bürger beim Ausbau der Anlagen und Stromtrassen im Mittelpunkt. Aus diesem Grund stehe ich mit allen Verantwortlichen, insbesondere TenneT, in regem Kontakt, um eine akzeptable Lösung für alle Beteiligten zu finden. (...)

(...) bei Stuttgart 21 handelt es sich um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Der Bund übernimmt mit einem Festbetrag für dieses Projekt den Anteil, der für die Einbindung der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen – Ulm im Zuge der Bedarfsplanmaßnahme Ausbaustrecke/Neubaustrecke (ABS/NBS) Stuttgart - Ulm - Augsburg in den Knoten Stuttgart auch ohne Verwirklichung von Stuttgart 21 erforderlich gewesen wäre. Die ABS/NBS Stuttgart – Ulm – Augsburg wurde als Gesamtprojekt im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege im Jahre 2010 bewertet. (...)