
Sehr geehrter Herr Esel,
Ihre Frage vom 20.02.2008 ist mittlerweile beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Esel,
Ihre Frage vom 20.02.2008 ist mittlerweile beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Auch die Führungsebene der Aktioncourage e.V. hat sich wiederholt damit hervorgetan, parteipolitische Polemik zu verbreiten: So sei die Zuwanderungs- und Integrationspolitik der CDU/CSU eine „menschenverachtende law-and-order-Politik“, die ein von „Überfremdungsängsten geprägtes Zuwanderungsverhinderungsgesetz“ und einen „Katalog flüchtlings- und asylpolitischer Grausamkeiten“ hervorgebracht habe. (...)
(...) Eine ehrliche Kriminalitätsbekämpfung darf Gewalttaten oder kriminelles Verhalten nicht anhand der vermeintlichen Herkunft der Täter gegeneinander aufrechnen. Jede Straftat ist als solche zu ahnden. (...)
(...) Sie sind offenbar der Auffassung, die mit der Übersiedlung oder Flucht in die Bundesrepublik verbunden gewesene Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft führe dazu, dass in der ehemaligen DDR zurückgelegte Beitragszeiten nur noch unter Anwendung des FRG für die Rentenberechnung zu berücksichtigen sind. Diese Auffassung teile ich nicht, denn dabei wird übersehen, dass für die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung ist. So stellt die für die Anerkennung von Beitragszeiten im Gebiet der ehemaligen DDR (und im Gebiet des Saarlands vor dessen Beitritt zur Bundesrepublik) maßgebende Regelung in § 248 Absatz 3 SGB VI grundsätzlich nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, sondern darauf, dass Beiträge im Herkunftsgebiet zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den „vor Inkrafttreten von Bundesrecht geltenden Rechtsvorschriften“ gezahlt worden sind. (...)
(...) Ich bin freilich davon überzeugt, daß wir besonders gefährliche Messer verboten haben, aber vernünftige Ausnahmen zugelassen haben. Einhandmesser sind als Angriffswaffe erheblich gefährlicher als zweihändig zu öffnende Messer. Einhandmesser haben in einer bestimmten, gewaltbereiten Szene einen ganz anderen Stellenwert als Schweizer Messer. (...)
(...) Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass hier nicht von einem Messer-Verbot die Rede ist. Es geht ausschließlich darum, Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12cm, welche ein enormes Drohpotenzial aufweisen, aus der Öffentlichkeit zu verbannen. (...)