Sehr geehrter Herr Hahn,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden die Aktion prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Norbert Geis MdB
Sehr geehrter Herr Hahn,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden die Aktion prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Norbert Geis MdB
(...) Unser Grundsatz war dabei immer, dass die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei dann auch wirklich ergebnisoffen geführt werden. Der Beitritt der Türkei zur EU wird sich auch nicht in kurzer Zeit vollziehen lassen. Die Beitrittsverhandlungen werden viele Jahre dauern und die Frage des tatsächlichen Beitritts steht erst in etlichen Jahren auf der Tagesordnung. (...)
Sehr geehrter Herr Esel,
Ihre Frage vom 20.02.2008 ist mittlerweile beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Auch die Führungsebene der Aktioncourage e.V. hat sich wiederholt damit hervorgetan, parteipolitische Polemik zu verbreiten: So sei die Zuwanderungs- und Integrationspolitik der CDU/CSU eine „menschenverachtende law-and-order-Politik“, die ein von „Überfremdungsängsten geprägtes Zuwanderungsverhinderungsgesetz“ und einen „Katalog flüchtlings- und asylpolitischer Grausamkeiten“ hervorgebracht habe. (...)
(...) Eine ehrliche Kriminalitätsbekämpfung darf Gewalttaten oder kriminelles Verhalten nicht anhand der vermeintlichen Herkunft der Täter gegeneinander aufrechnen. Jede Straftat ist als solche zu ahnden. (...)
(...) Sie sind offenbar der Auffassung, die mit der Übersiedlung oder Flucht in die Bundesrepublik verbunden gewesene Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft führe dazu, dass in der ehemaligen DDR zurückgelegte Beitragszeiten nur noch unter Anwendung des FRG für die Rentenberechnung zu berücksichtigen sind. Diese Auffassung teile ich nicht, denn dabei wird übersehen, dass für die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) die Staatsangehörigkeit ohne Bedeutung ist. So stellt die für die Anerkennung von Beitragszeiten im Gebiet der ehemaligen DDR (und im Gebiet des Saarlands vor dessen Beitritt zur Bundesrepublik) maßgebende Regelung in § 248 Absatz 3 SGB VI grundsätzlich nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, sondern darauf, dass Beiträge im Herkunftsgebiet zu einem System der gesetzlichen Rentenversicherung nach den „vor Inkrafttreten von Bundesrecht geltenden Rechtsvorschriften“ gezahlt worden sind. (...)