Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Stefan J. • 09.11.2007
Antwort von Ernst Dieter Rossmann SPD • 14.11.2007 (...) Das Bundesverfassungsgericht hat das unter Hinweis auf die Menschenwürde und den in ihr begründeten Kernbereich privater Lebensgestaltung für Gespräche mit dem Seelsorger und mit dem Verteidiger gefordert. Für Abgeordnete ist dieser absolute Schutz ebenfalls notwendig, denn sie werden um der Funktionsfähigkeit des Parlaments willen schon durch das Grundgesetz besonders geschützt (Immunität, Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeschutz). (...)
Frage von René B. • 09.11.2007
Antwort von Veronika Bellmann CDU • 16.11.2007 Sehr geehrter Herr Becker,
Frage von Maria G. • 09.11.2007
Antwort von Rainer Fornahl SPD • 22.11.2007 (...) Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. (...)
Frage von Stefan G. • 09.11.2007
Antwort von Frank Schmidt SPD • 13.11.2007 (...) Die SPD-Bundestagsfraktion, der auch ich angehöre, nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte sehr ernst. Deshalb hat die SPD ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "VorratsdatenspeicVorratsdatenspeicherungn, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Es ist gelungen, die "Vorratsdatenspeicherung" auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. (...)
Frage von Heinz H. • 09.11.2007
Antwort von Anette Hübinger CDU • 26.11.2007 (...) In meinen Augen ist der Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten, insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, unverzichtbar. Mit war bei meiner Zustimmung bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist. (...)
Frage von Juergen S. • 09.11.2007
Antwort von Hermann Gröhe CDU • 15.11.2007 (...) Hinsichtlich der Hintergründe für die Neuregelung darf ich Sie auf die vorstehende Antwort verweisen, in der ich diese ausführlich dargelegt habe. Sie können daraus entnehmen, dass es den Staat grundsätzlich überhaupt nicht interessiert, wann Sie wo und wie lange mit Ihrer Frau telefonieren und dass der Staat diese Daten unter normalen Gegebenheiten auch nicht in Erfahrung bringen darf, sondern nur in den Fällen, in denen hinreichend Anhaltspunkte für bestimmte Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen und dann auch nur aufgrund richterlicher Anordnung unter Einhaltung der strafprozessualen Voraussetzungen. (...)