
(...) Durch den Vertrag von Lissabon wird die Todesstrafe nicht wieder eingeführt! Ganz im Gegenteil wird durch ihn ihre Ächtung erstmals im Primärrecht der Europäischen Union verankert. (...)
(...) Durch den Vertrag von Lissabon wird die Todesstrafe nicht wieder eingeführt! Ganz im Gegenteil wird durch ihn ihre Ächtung erstmals im Primärrecht der Europäischen Union verankert. (...)
(...) Es ist daraus auch die Konsequenz zu ziehen, dass möglichst wenig private Daten gesammelt werden dürfen, weil sonst immer die Gefahr missbräuchlicher Verwendung und unzulässiger Auswertung besteht. Deshalb bleibt die FDP bei ihrer strikten Ablehnung der von der so genannten Großen Koalition eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Gerade aufgrund dieses neuesten Skandals ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen gesetzgeberischen Missgriff aufheben wird. (...)
(...) Es stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Zuverlässigkeit der Telekommunikationsunternehmen im Hinblick auf den Datenschutz, wenn es in eigener Sache so skrupellos ausgenutzt wird, dass man sozusagen an der Quelle sitzt. Ich teile Ihre Einschätzung, dass auch unter diesen Voraussetzungen die Vorratsdatenspeicherung obsolet ist, dies wird in den anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eine Rolle spielen. (...)
(...) Die immer neuen Nachrichten darüber hinausgehenden Ausspäh- und Datensammelversuche mit schweren Grundrechtsverletzungen in der Telekom sind unglaublich und im höchsten Maße alarmierend. (...) Allerdings glaube ich nicht, daß Innenminister Schäuble die richtige Adresse für die Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen gegen solch horrenden Datenmißbrauch ist, weil er selbst in der Vergangenheit keineswegs mit gutem Beispiel vorangegangen ist, vielmehr gezeigt hat, daß dem Datenschutz nun mal nicht sein besonderes Engagement gilt. (...)