Antwort 24.03.2009 von Eva Högl SPD
(...) Über die Indizierung von TV-Inhalten entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland allerdings nicht die Politik oder die Justizverwaltung, sondern die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). (...) Es handelt sich hierbei um ein Gremium, das aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Verbände und Kirchen besetzt wird. (...)