
Sehr geehrter Herr Schütt,
der Täter muß sich verantworten. Wer denn sonst?
Sehr geehrter Herr Schütt,
der Täter muß sich verantworten. Wer denn sonst?
(...) Insofern könnten in der Tat Handlungen, die sie unter Berufung auf eine selbst gegründete Religion, in ihrem Beispiel also die Religion der "Grünen Tomaten", vornehmen, vom Grundgesetz geschützt sein. Allerdings muss das Handeln nach der Rechtsprechung für den religiösen oder weltanschaulichen Auftrag notwendig sein und wirklich mit diesem in sachlichem oder organisatorischem Zusammenhang stehen. Solange also die "Religion der Grünen Tomaten" einen religiösen oder weltanschaulichen Auftrag enthält, können sie sich auf die Religion berufen. (...)
(...) Ich war weder in die Planung noch die Durchführung einbezogen. (...) Ich würde mich nicht mit VertreterInnen der Partei Die Linke treffen, aber man darf dieses Treffen auch nicht überbewerten. (...)
(...) Für Deutschland hat sich die allgemeine Wehrpflicht auch unter den wechselnden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen uneingeschränkt bewährt. Mit ihrer Einführung vor über fünf Jahrzehnten hat sich eine Verteidigungs- und Streitkräftestruktur entwickelt, die mit einer intelligenten Kombination aus Berufs- und Zeitsoldatinnen/-soldaten, Grundwehrdienst Leistenden und freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistenden sowie den Reservistinnen und Reservisten hohe Professionalität und gesellschaftliche Integration garantiert. (...)
Sehr geehrter Herr Nickenig,
ehrlich gesagt weiß ich nicht so wirklich, wie ich mit Ihrer Frage umgehen soll.