(...) dank unserer sehr weisen Verfassung leben wir in Deutschland in einer repräsentativen Demokratie. (...)
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(...) In erster Linie soll durch den Vertrag mehr Handlungsfähigkeit, mehr Demokratie und mehr Transparenz geschaffen werden. Damit bringt der Vertrag von Lissabon für die Bürgerinnen und Bürger der EU Vorteile. (...)
(...) Damit steht der Vertrag von Lissabon im Einklang zu den Grundrechten nach unserem Grundgesetz. In Deutschland steht eine Wiedereinführung der Todesstrafe nicht zur Debatte. (...)
(...) Dies haben wir in einem Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag auch deutlich zum Ausdruck gebracht (zu finden unter http://www.fdp-fraktion.de/files/538/1608927.pdf ). Als Fazit bleibt für mich: Der EU-Reformvertrag ist besser als der Vertrag von Nizza, doch wäre der ursprüngliche Verfassungsvertrag für Europa besser gewesen. Wenn aber das Beste nicht zu erreichen ist, dann ist man gut beraten, das zweitbeste Ergebnis anzustreben. (...)
(...) 1. Die Behauptung, dass der EU-Vertrag eine Todesstrafe wieder zulasse, ist in der jüngsten Zeit von EU-Gegnern wiederholt vorgetragen worden. Diesem Vorwurf möchte ich entschieden widersprechen. (...)
(...) Hinsichtlich des von Ihnen benannten riskanten Alkoholkonsums richten sich im Sinne präventiver Drogenpolitik auf Bundes- und Landesebene verschiedene Kampagnen, wie "Bist du stärker als Alkohol?", "NA TOLL!" oder "Alkohol. Irgendwann ist der Spaß vorbei" bzw. (...)