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Nach wie vor sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion keine akute Gefahr für einen Angriff auf das Bundesverfassungsgericht durch verfassungsfeindliche Parteien. Aber wir nehmen die Diskussionen der vergangenen Wochen sehr ernst.

Gegen den Missbrauch durch Vaterschaftsanerkennung ist derzeit ein Gesetzesentwurf im auf dem Weg, durch den die Anerkennung strenger geprüft werden soll.

Daher halte ich es für wahrscheinlich, dass sich mit der dann ausgewerteten Evaluation auch bei den sich derzeit in der Bundesregierung befindlichen Parteien eine Bereitschaft ergeben wird, das Gesetz wieder rückgängig zu machen.

alle Richter*innen unterliegen in Deutschland einer Verschwiegenheitspflicht.
Der Verstoß gegen diese Pflicht ist gemäß § 203 Absatz 2 Strafgesetzbuch strafbewährt.