
Sehr geehrter Herr Maier,
Sehr geehrter Herr Maier,
Sehr geehrter Herr Linke,
die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung sind in Art. 7 Abs. 2 der
Bayerischen Verfassung geregelt. Demzufolge bestehen derzeit folgende
Beteiligungsmöglichkeiten:
(...) Persönlich setze ich mich auch in der eigenen Partei dafür ein, im Sinne der queeren Bewegung das gesetzliche Geschlecht abzuschaffen und Wahlverwandtschaften einzuführen, sowie für den kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln. (...)
(...) Im Rahmen einer Lebenspartnerschaft bestehen weitgehend die Rechte und Pflichten einer Ehe, mit wenigen Ausnahmen: das Ehegattensplitting findet in einer Lebenspartnerschaft z.B. keine Anwendung. Da ich das Ehegattensplitting aber sowieso für überholt halte, plädiere ich stattdessen für ein Familiensplitting. Dieses Familiensplitting sollte für jede Form von Familie gelten, egal wo und bei wem die Kinder aufwachsen: in einer Lebenspartnerschaft, einer Ehe, bei den Großeltern oder auch bei Pflegeeltern. (...)
Ich bin für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe ohne Wenn und Aber. Denn in einer demokratischen Gesellschaft muss es jedem Menschen freigestellt sein, wie er persönlich lebt. (...)
(...) Gestern bin ich aus dem Urlaub zurück gekommen. Ich trete für die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe in Steuer- und Erbschaftsrecht ein. Die Bevorzugung der Ehe halte ich für antiquiert und möchte dies beseitigen zugunsten einer Gleichstellung mit der Lebenspartnerschaft einerseits und einer verstärkten Förderung von Familien mit Kindern andererseits. (...)