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Birgit Rouault
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Frage von Hans R. •

Frage an Birgit Rouault von Hans R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie halten Sie es persönlich mit der Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe bezüglich Steuer- und Erbschaftsrecht? Für welche Position engagieren Sie sich in Ihrer Partei?

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr Runck,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Rahmen einer Lebenspartnerschaft bestehen weitgehend die Rechte und Pflichten einer Ehe, mit wenigen Ausnahmen: das Ehegattensplitting findet in einer Lebenspartnerschaft z.B. keine Anwendung. Da ich das Ehegattensplitting aber sowieso für überholt halte, plädiere ich stattdessen für ein Familiensplitting. Dieses Familiensplitting sollte für jede Form von Familie gelten, egal wo und bei wem die Kinder aufwachsen: in einer Lebenspartnerschaft, einer Ehe, bei den Großeltern oder auch bei Pflegeeltern. Hierfür sollte dann berücksichtigt werden, wieviele Personen in dieser Familie leben. Das heißt, das Einkommen wird addiert und dann auf z. B. vier Personen umgelegt, wenn zwei Kinder in der Familie leben.

Was das Erbrecht angeht, so wird der überlebende Lebenspartner/die Lebenspartnerin zwar gesetzlicher Erbe, aber er/sie hat keinen Anspruch auf erbschaftsteuerliche Gleichstellung mit Ehegatten. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, da ja auch die gleichen Pflichten bestehen wie in einer Ehe. Hier setze ich mich für eine Gleichstellung der Lebenspartner mit Ehepartnern ein.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Rouault