
(...) 3 des Grundgesetzes gilt wie alle Grundrechte nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. (...) Der Staat einerseits darf nicht willkürlich handeln; er muß gleiches gleich und ungleiches - soweit geboten - ungleich behandeln. (...)
(...) 3 des Grundgesetzes gilt wie alle Grundrechte nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. (...) Der Staat einerseits darf nicht willkürlich handeln; er muß gleiches gleich und ungleiches - soweit geboten - ungleich behandeln. (...)
(...) Der Grund für mein Engagement liegt nicht darin, dass ich politische Kariere machen wollte, sondern schlichtweg darin, dass ich die politische Richtung die eingeschlagen, ist vielen Punkten für falsch halte. Eine Koalition mit der CSU werde ich ablehnen, wenn ich dafür meine Grundsätze verraten muss, wie dies die Grünen in Zeiten der Rot-Grünen Koalition nicht nur beim Thema Atomenergie, sondern auch im Bereich der Gentechnischen Freisetzungen gemacht haben. Letztendlich lässt sich die Frage der Koalition erst dann beantworten, wenn die Wahlergebnisse vorliegen. (...)
Liebe Frau Sarah Müller aus München,
Obwohl man Ihre Fragen natürlich nicht wirklich ernst nehmen kann, da sie im höchsten Maße unsachlich sind und vollkommen an den Landtagsthemen vorbei gehen, möchte ich sie dennoch beantworten.
Guten Tag Frau Müller,
(...) Grund dafür ist in erster Linie, dass das Grundgesetz über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bereits den Datenschutz regelt. Die explizite Nennung des Datenschutzes in der Verfassung wäre daher in der Tat eher ein symbolischer Schritt. Darüber hinaus regelt das Grundrecht vorrangig das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern, nicht jedoch das zwischen Bürgern und Unternehmen. (...)
(...) (Die große Wahlabstinenz, das demokratische Desinteresse in unserer Gesellschaft macht mir Sorge. Ich halte den übermäßigen Nichtwähleranteil für unsere Demokratie für noch gefährlicher als den Anteil der Stimmen für extreme Parteien!). Zu Ihren Fragen: (...)