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Sebastian Edathy
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Frage von Falk H. •

Frage an Sebastian Edathy von Falk H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

es geht neuerlich um den aktuellen "Datenschutz-GAU".
Betreffend der aktuellen Forderung den Datenschutz im Grundgesetz zu verankern werden sie zitiert, dass dieser Schritt "rein symbolisch" wäre.
Daher meine, meiner Meinung nach sehr wichtige, Frage:

Ist das Grundgesetz für Sie rein symbolischer Natur?

Mit freundlichen Grüßen,

Falk Herzog

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Antwort von
SPD

Rehburg, 20. August 2008

Sehr geehrter Herr Herzog,
vielen Dank für Ihre Frage vom 19. August 2008, in der Sie Bezug auf meine jüngsten Äußerungen zum Datenschutz nehmen.

Hierzu stelle ich klar, dass ich nicht gesagt habe, dass die Verankerung des Datenschutzes als Grundrecht im Grundgesetz „rein symbolisch“ wäre. Vielmehr habe ich betont, dass ich der Aufnahme des Datenschutzes ins Grundgesetz gegenüber offen bin, diese Frage aber nicht für vorrangig halte, da dies "eher" symbolischen Charakter hätte.

Grund dafür ist in erster Linie, dass das Grundgesetz über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bereits den Datenschutz regelt. Die explizite Nennung des Datenschutzes in der Verfassung wäre daher in der Tat eher ein symbolischer Schritt. Darüber hinaus regelt das Grundrecht vorrangig das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern, nicht jedoch das zwischen Bürgern und Unternehmen.

Die Konkretisierung des über das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in der Verfassung verankerten Datenschutzes erfolgt u.a. durch das Bundesdatenschutzgesetz. Aufgrund der aktuellen Datenskandale halte ich eine Verbesserung dieses Gesetzes für dringend erforderlich und werde daher im September Vertreter aller Bundestagsfraktionen und externe Sachverständige zu einem Expertentreffen einladen. Ziel dieses Treffens ist es, zu konkreten Verbesserungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu kommen.

Damit ist dem Bürger bzw. Kunden/Verbraucher in der Tat mehr geholfen als mit einer Verfassungsänderung - der gegenüber ich aufgeschlossen bin, die zu erreichen ich aber zudem für unrealistisch halte, weil die Unions-Fraktion bereits vor Monaten angekündigt hat, weiteren Grundgesetz-Änderungen in der laufenden Wahlperiode nicht zustimmen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB