(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass in Deutschland laut Gesetz der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig ist. Das Gesetz besagt allerdings auch, dass ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen nicht strafrechtlich verfolgt wird. (...)
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(...) Eines steht jedoch fest: Mit einem Verbot der Abtreibung würde das demografische Problem nicht gelöst, zumal die Gründe für Abtreibungen sehr differenziert zu sehen sind. In Ländern mit geregelten Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch wie in Deutschland, Frankreich, Holland, Schweden oder Nordamerika ist die Abbruchquote letztlich geringer als in Regionen mit sehr restriktiver Gesetzgebung wie z. B. (...)
(...) Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass jedes Ungeborene ein Recht auf Leben hat. Daher halte ich die in Deutschland bestehende Regelung im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch für eine durchaus angemessene Lösung. Demzufolge ist die Schwangere vor dem Abbruch der Schwangerschaft zu einem Beratungsgespräch verpflichtet. (...)
(...) Statt einer Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sollte eine bessere Unterstützung vor ungewollten Schwangerschaften geben, z.B. die Kostenübernahme für Verhütungsmittel bei den Bedarfssätzen beim Arbeitslosengeld II und dass die Kosten für eine Sterilisation von der Krankenkassen übernommen werden. (...)
(...) der Bayerischen Staatsregierung ist der Lebensschutz ein ganz besonderes Anliegen. Bayern hat als erstes Bundesland mit dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen für einen glaubwürdigen Lebensschutz geschaffen und diese mit einem breiten Hilfeangebot der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ fachlich abgesichert: So hat die Stiftung seit 1978 über 330.000 Schwangere in Not mit rund 450 Millionen Euro unterstützt. Pro Jahr werden an rund 13.000 Frauen etwa 18 Millionen Euro ausgereicht. (...)