(...) Die 2-Meter-Regel (im Gegensatz etwa zu der Regel nur forstwirtschaftlich angelegte Wege wie in Rheinland-Pfalz und Thüringen nutzen zu dürfen) hat auch für Radler als Orientierung nicht nur Nachteile und sollte ein Neben- und Miteinander im Wald möglich machen. (...)
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(...) naturfest sind, eine erkennbare Wegeanlage aufweisen und zumindest die Befahrung mit einem PKW erlauben. Damit ist Radfahren und Reiten auf Wege mit mindestens PKW-Breite beschränkt. Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen ist zudem auf Wegen unter 3 Meter Breite und Fußwegen nicht erlaubt. (...)
(...) die im Mountainbike-Handbuch beschriebenen Maßnahmen können durchaus auch auf andere Regionen überragen werden. Bitte wenden Sie sich mit den Detailfragen an das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. (...)
(...) Derzeit regelt in Baden-Württemberg der Paragraf 37 des Landeswaldgesetzes das Betreten und Befahren des Waldes. Grundsätzlich ist darin vorgesehen, dass das Radfahren in baden-württembergischen Wäldern auf allen Wegen gestattet ist, die breiter als zwei Meter sind. Eine Regelung, die, anders als in anderen Bundesländern, auch von privaten Waldbesitzern hingenommen werden muss. (...)